Befreiung für Fahrzeuge der Abfallbeseitigung und -entsorgung von der Lkw-Maut;
Forderung des Bundesrates

Abfallwirtschaft

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 zum Entwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Stellung genommen und um Prüfung gebeten, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, von der Lkw-Maut befreit werden können. Der Deutsche Landkreistag hat die Bundestagsfraktionen und die Verkehrsobleute nachdrücklich um Unterstützung dieser Forderung gebeten.

LKT-Rundschreiben Nr. 347/2018 [PDF-Dokument: 149 kB]

17.07.2018